Allgemeine Durchführungsbestimmungen

Gültig für alle Wettkämpfe im Turngau Oberschwaben, Kernprogramm des STB, mindestens aber für alle Qualifikationswettkämpfe:

Neue Startrechtsregelungen
Ab 01. Januar 2019 gelten die neuen, digitalisierten Startrechtsregelungen des Deutschen Turnerbundes (Turnordnung des DTB 2019, Teil 2 Wettkampfordnung).
         
§ 3 Startrecht
3.1 Startberechtigung
 Startberechtigt bei Wettkämpfen sind Vereinsmitglieder
a)  aus Vereinen und Abteilungen sowie Startgemeinschaften *, die
    einem Landesturnverband des DTB oder dessen Untergliederungen ….angehören,
    mit denen der DTB vertraglich die gegenseitige Anerkennung des Startrechts
    vereinbart hat und
b)  die eine lebenslange DTB – Identifikationsnummer (DTB-ID) besitzen und
c)  die eine gültige Jahresmarke und das Startrecht in der entsprechenden  
    Sportart haben.
3.3 Jahresmarke
    Die Beantragung der Jahresmarke erfolgt online über die
   „DTB- Startrechteverwaltung“ durch den Verein, für den das Startrecht in
    einer Sportart erteilt werden soll.
Das Vereinsmitglied bzw. bei Minderjährigen dessen Personensorgeberechtigter erteilt online sein Einverständnis……
Die Jahresmarke hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Es gilt das Kalenderjahr 01.01. bis 31.12.

Achtung !
Bereits auf Turngauebene ist das Startrecht Gerätturnen Einzel für die Teilnahme an den Wettkämpfen zwingend vorgeschrieben.
Teilnehmerinnen, die an den Wettkämpfen kein Startrecht vorweisen können, können nur außer Konkurrenz starten.
Dies bedeutet, dass
a) keine Platzierung erreicht wird und
b) sich diese Teilnehmerin nicht weiterqualifiziert.
Nachweis ID – Nummer und Jahresmarke zur Sicherheit noch ein anderes gültiges Dokument z.B. Personalausweis vorweisen können.
Wer seine Startberechtigung nicht belegen kann, wird nicht zum Wettkampf zugelassen oder kann vom Wettkampf, auch nachträglich, ausgeschlossen werden.


Wettkämpferinnen sollten zum Wettkampf in korrekter Sportkleidung (= Turnanzug
langärmlig, ohne Arm, kein zu hoher Beinausschnitt= Hüftknochen nicht sichtbar)
antreten. Bei Mannschaftswettkämpfen einheitlicher Turnanzug.

Kampfrichter/innen
Die Einteilung zu den einzelnen Wettkämpfen wird durch die Runden-/ Liga-Verantwortlichen und die zuständigen Kampfrichterwartinnen  vorgenommen.
Gaukampfrichterlizenz (D-Lizenz Gerätturnen weiblich) – siehe Ausbildung
 
Wettkampfausrichtung/ Durchführung
Austragungsorte: Soweit solche noch nicht genannt sind, können sich interessierte Vereine um die Ausrichtung bewerben.
Die Bewerbung mit Hallenzusage hat schriftlich an die jeweilige Anschrift der Wettkampfmeldung zu erfolgen. Ausrichtende Vereine benötigen 2 komplette Gerätesätze und sollten Mikrophon und CD-Player zur Verfügung stellen können.
Turnhallen dürfen grundsätzlich, auch von Trainern, Betreuern und Kampfrichtern, nur mit Turnschuhen betreten werden.
Pflichtübungen (P Variante A) sind entsprechend den gültigen Ausschreibungen des Deutschen Turnerbundes (DTB) und des Schwäbischen Turnerbundes (STB) zu turnen und auch zu bewerten. Etwaige turngauinterne Änderungen werden bei den Ligasitzungen oder bei entsprechenden Lehrgängen bekannt gegeben.

Ausschreibung und Wettkampfbestimmungen Gerätturnen ab 2023

Die Mannschafts- und Einzelwettkämpfe der Pflichtstufen finden auf Gauebene parallel statt. D.h. jeder Turngau führt ein Gaufinale durch. Bei diesem starten in erster Linie Einzelwettkämpferinnen, welche aber zu Mannschaften zusammengefasst werden können.


QUALIFIKATION EINZELWETTKÄMPFE
Pro Gaufinale qualifizieren sich je Altersklasse die Plätze 1-6 zum Bezirksfinale.
Pro Bezirksfinale qualifizieren sich die Plätze 1-6  zum Württembergischen Landesfinale.

Die Bezirksfinals Einzel und Mannschaft sowie die jeweiligen Landesfinals werden getrennt durchgeführt.

QUALIFIKATION MANNSCHAFTSWETTKÄMPFE
Pro Gaufinale qualifizieren sich je Altersklasse die Plätze 1-3 zum Bezirksfinale
Pro Bezirksfinale qualifizieren sich die Plätze 1-4 zum Landesfinale. Ausnahme offene Klasse: hier qualifiziert sich nur Platz 1-3 zum Landesfinale.

Startrechtsbeschränkungen

Es ist nicht erlaubt, sowohl im Einzelwettkampf der P-Stufen als auch im Einzelwettkampf LK zu starten.
Nicht startberechtigt sind:

Turnerinnen aus dem Bundes-, Landes- oder Landesschulungskader des laufenden Jahres

Turnerinnen, die an Baden-Württembergischen Meisterschaften und Nachwuchsmeisterschaften des laufenden Jahres teilnehmen

DTB-, STB-Ligaturnerinnen und Nachwuchsligaturnerinnen der laufenden Saison

Die Jahrgänge 2018 und jünger sind nicht startberechtigt. Es muss in der jeweils ausgeschriebenen Altersklasse geturnt werden. Ein Start in einer höheren Altersklasse ist nicht möglich.

Datenschutzhinweise für Wettkämpfer

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise für Wettkämpfer (Download, pdf)