TURNGAU OBERSCHWABEN Ehrungsordnung

1. Gauehrenbrief

Der Gauehrenbrief mit Ehrennadel wird an Gau- und Vereinsmitarbeiter verliehen. Voraussetzung ist eine mindestens sechs- bis achtjährige intensive Mitarbeit im Verein oder Gau. Außerdem sollte eine regelmäßige Beteiligung am Gaugeschehen vorliegen z.B. durch eigene Beteiligung an Gauturnfesten und Wettkämpfen oder als Übungsleiter bzw. Betreuer bzw. Kampfrichter bei Veranstaltungen des Turngaues.

Die Ehrung kann durch die Vereine beantragt werden. Die Ehrung ist für den Verein kostenlos.

Der Verleihung des Gauehrenbriefes geht in der Regel die Verleihung der Ehrennadel des STB in Bronze voraus.

 

2. Gauehrenmitgliedschaft

Zum Gauehrenmitglied können langjährige, besonders verdiente Gaumitarbeiter ernannt werden. Gauehrenmitglieder haben Sitz und Stimme beim Gauturntag. Die Ernennung erfolgt durch den Gauturntag auf Antrag des Präsidiums.

Wird ein ehemaliger Präsident zum Ehrenmitglied ernannt, führt er den Titel "Gauehrenpräsident".

 

3. Gauehrenriege

Vereine können verdiente Mitglieder zur Gauehrenriege melden. Voraussetzung ist eine langjährige Mitarbeit im Verein und eine regelmäßige Beteiligung am Gaugeschehen. Das Mindestalter beträgt 65 Jahre. Sie werden zu Gauturnfesten und Gauturntagen sowie zu besonderen Veranstaltungen eingeladen.

Aufnahmeanträge können von Gau- oder Vereinsvertretern formlos gestellt werden.

 

4. Dankes- und/oder Anerkennungsurkunde

Personen welche sich in besonderer Weise für Turnen, Sport und Gymnastik einsetzen können mit einer Dankes- und/ oder Anerkennungsurkunde gewürdigt werden.

 

5.  Zuständigkeit

Die Verleihung des Gauehrenbriefes und der Dankes- und/oder Anerkennungsurkunde für Vereinsmitarbeiter wird dem Präsidenten übertragen. Im Übrigen entscheidet das Präsidium über die Verleihung des Gauehrenbriefes und die Aufnahme in die Gauehrenriege.

 

Beschlossen vom Gau-Hauptausschuss am 18.02.2020. Gleichzeitig trat die Ehrungsordnung vom 4.5.2007 i.d.F vom 21.04.2009 außer Kraft.