AUSZUG AUS DER EHRUNGSORDNUNG DES DTB

§  1    Der Deutsche Turner-Bund würdigt die Verdienste um das deutsche Turnen durch Ehrungen. Der Deutsche Turner-Bund verleiht:

1.

a) die Ehrennadel

b) den Ehrenbrief

c) die Walter-Kolb-Plakette oder die Jahn-Plakette

d) die Ehrenurkunde

e) die Ehrenmitgliedschaft

2.

a) das Fahnenband

b) den Walter-Kolb-Schild

c) den Jahn-Schild

 

Für die Verleihung der Ehrungen gelten folgende Richtlinien:

§ 2   Die Ehrennadel mit Besitzzeugnis wird an Bundesmitglieder verliehen, die im allgemeinen in langjähriger, verdienstvoller Vereins- oder Turngautätigkeit das deutsche Turnen gefördert haben.

§ 3   Der Ehrenbrief mit silberner Ehrennadel wird an Bundesmitglieder verliehen, die sich in vorbildlicher Leistung und treuer Hingabe um das deutsche Turnen im Verein, im Turngau, Landesturnverband oder DTB verdient gemacht haben.

 

Verleihungsberechtigt sind die Landesturnverbände und das Präsidium des Deutschen Turner-Bundes.

§ 7   Das Fahnenband, der Walter-Kolb-Schild und der Jahn-Schild werden vom DTB an Turnvereine, Turngaue und Landesturnverbände verliehen, deren Jahrzehnte währendes Bekenntnis zur deutschen Turnbewegung Anerkennung verdient.

Die Ehrung erfolgt:

a) zum 100jährigen Bestehen mit der Verleihung des Fahnenbandes

b) zum 125jährigen Bestehen mit der Verleihung des Walter-Kolb-Schildes

c) zum 150jährigen Bestehen mit der Verleihung des Jahn-Schildes

 

§ 11   Ehrungsvorschläge werden grundsätzlich vom Verein des zu Ehrenden eingereicht. In besonderen Fällen können auch die Turngaue, die Landesturnverbände und das Präsidium des DTB Antragsteller sein.

 

Letzteres gilt insbesondere für Ehrungen von Nichtmitgliedern.

 

Die Ehrungsanträge werden über den Turngau gestellt.